IVB

Internetvertragsbedingungen



§1 Geltung der Bedingungen

(1) Der Anbieter erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Internet Vertragsbedingungen (im folgenden zusammenfassend Vertragsbedingungen). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

(3) Die Angestellten des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen.

(4) Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich der Leistungsbeschreibung mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag über die Nutzung von Diensten kommt mit der Gegenzeichnung des/der Vertrages/Verträge durch den Anbieter zustande. Der Anbieter kann den Vertragsschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, für die Einrichtung von Leistungen und für jede vom Kunden beantragte Änderung des Leistungsangebotes eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Dies gilt für zahlende, kostenpflichtige Kunden und nur dann, wenn eine anderweitige Vereinbarung diesen Passus nicht aufhebt.

(3) Soweit der Anbieter sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden und dem Anbieter kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

(4) Verträge werden, wenn nicht anders vereinbart, für den Zeitraum von einem halben Jahr nach Erstveröffentlichung fest geschlossen.

§3 Kündigung

(1) Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn kündbar.

(2) Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muß dem Anbieter - falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

§4 Leistungsumfang

(1) Der Anbieter ermöglicht für Deutschland die Erstellung, Einrichtung und Wartung von Internet-Diensten.

(2) Der Anbieter vermittelt dem Kunden eine Internet Präsenz..

(3) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Sie kann ferner bei dem Anbieter gegen Kostenerstattung angefordert werden.

(4) Abs.2 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für alle Unterlagen und Richtlinien, die den Inhalt des Vertragsverhältnisses konkretisieren und auf die nachfolgend ausdrücklich Bezug genommen wird.

(5) Die Leistungen vom Anbieter werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht.

(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §8 Abs.3 entsprechend.

(7) Soweit der Anbieter kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

(8) Wird das Informationsangebot eines Kunden erstellt und auf einem Server gespeichert, so behält sich der Anbieter vor, in Absprache mit einem weiteren Anbieter die zu veröffentlichenden Informationen redaktionell zu bearbeiten. Trotz sorgfältiger Überarbeitung übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Die Haftung für Schäden oder Nachteile aus der redaktionellen Bearbeitung der Informationen wird hiermit - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

(9) Der Anbieter kann aus wichtigem Grund von der Internet-Veröffentlichung der Informationen absehen oder die Veröffentlichung zum jeweiligen Monatsende einstellen, ohne daß hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Anbieter hergeleitet werden können.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des Anbieters sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

(2) die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden individuellen Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde dem Anbieter die entstandenen Kosten zu erstatten;

(3) dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen.

(4) dem Anbieter die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;

(5) dem Anbieter mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Diensten verwendet wird;

(6) dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;

(7) die Zugriffsmöglichkeit auf die Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;

(8) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an den Diensten erforderlich sein sollten;

(9) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;

(10) dem Anbieter erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);

(11) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

(12) nach Abgabe einer Störungsmeldung dem Anbieter durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;

(13) dem Anbieter innerhalb eines Monats

(14) jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,

(15) bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,

(16) jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen vom Anbieter geführt wird, anzuzeigen.

(17) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (b), (e) und (f) genannten Pflichten, ist der Anbieter sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(18) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann der Anbieter im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen dem Anbieter nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§6 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des Anbieters durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung Dienste durch Dritte entstanden sind.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte nach Vertragsvereinbarungen im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

(2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. In diesem Fall ist der Anbieter ferner berechtigt, eine monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- DM zu erheben.

(4) Keine Rechnungen im Sinne des Abs. 1 sind unverbindliche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind.

(5) Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. Der Anbieter hat lediglich nachzuweisen, daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

§8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche vom Anbieter kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen Bundespost Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern vom Anbieter oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den vom Anbieter beauftragten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen dem Anbieter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn - der Kunde nicht mehr auf Infrastruktur des Anbieters zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, - die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches des Anbieters liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn der Anbieter oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§9 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

(2) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn daß der Anbieter eine höhere Zinslast nachweist.

(3) Kommt der Kunde

(a) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder

(b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.

§10 Kundendienst

(1) Der Anbieter wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Geschäftszeiten beseitigen.

(2) Zu diesem Zweck unterhält der Anbieter eine Hotline und eine E-Mail Adresse, die in der Regel zu den Geschäftszeiten erreicht werden kann.

§11 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten dem Anbieter unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie E4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß der Anbieter seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich der Anbieter Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Anbieter berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

(4) Der Anbieter steht dafür ein, daß alle Personen die vom Anbieter mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.

(5) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§12 Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Anbieter wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Der Anbieter haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(3) Voraussehbare und/oder notwendige Betriebsunterbrechungen werden rechtzeitig dem anderen Vertragspartner bekanntgegeben und – sofern möglich - im voraus abgesprochen. Zur Wartung von Geräten und Leitungen notwendige Betriebsunterbrechungen sind zu dulden.

(4) Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG eingetreten, gelten die im Verhältnis der Deutschen Telekom AG und dem Anbieter anwendbaren Bestimmungen für die Haftung des Anbieters gegenüber ihren Kunden entsprechend.

§13 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Anbieter und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste des Anbieters oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§14 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen

(1) Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch den Anbieter, ist diese gesondert abzugelten.

(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Anbieters verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Anbieters unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum vom Anbieter; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.

(4) Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

(2) Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen geschlossenen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden des Anbieters gebunden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Stand: 05. Januar 1999

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